Bei von privat vermieteten Wohnungen über booking.com oder AirBnB wäre ich angesichts der Personenzahl von 12 (2 Paare/8Männer) etwas vorsichtig. Zum einen, bzgl der Persohnenzahl, die bei der Buchung angegeben wird, zum anderen, was die Hellhörigkeit angeht.
Das stimmt so nicht ganz. Entscheidend ist die Personenanzahl, die dort tatsächlich übernachtet. Bucht man eine Apartment für max. 4 Personen, sollten da auch nicht mehr als 4 Personen übernachten. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es auch sinnvoll, dass der Vermieter alle angemeldeten Personen namentlich erfasst (Beispiel: ein Feuer bricht aus. Der Vermieter muss angeben können, wieviele Personen u.U. noch zu retten sind/in seinem Haus sind).
In 98% aller Hausordnungen wird jedoch
nicht ausgeschlossen, dass man Besuch in unbegrenzter Zahl empfangen darf.
Also: 2 Personen buchen ein Apartment und übernachten auch dort. Weitere 6 Personen kommen zu Besuch und gehen im Laufe der Nacht auch wieder. Rechtlich also alles in Ordnung.
Was die Hellhörigkeit und eventuelle Lärmbelästigung an geht, muss ich meinem Vorschreiber aber Recht geben. Da sollte man drauf achten. Und auch, dass die Gäste nicht nackt und/oder wild wichsend/vögelnd und/oder laut stöhnend in im Haus öffentlichen Bereichen unterwegs sind. Aber das versteht sich ja von selber, oder?